Gutachten zur Zugehörigkeit einer Wurzel

wurzelzugehoerigkeitAuf dem Privatanwesen eines Kunden tauchte eine Starkwurzel eines nicht auf dem Grundstück stehenden Baumes auf. Auf Grund der großen Nähe zum Haus wurde aus Sorge um eventuelle Beschädigungen am Fundament eine Untersuchung mittels Arboradix und Wurzelanalyse im Fachlabor durchgeführt, um die Herkunft der Wurzel zu klären. Der ausgehende Baum konnte festgestellt werden, über das weitere Vorgehen muss nun mit dem Baumeigentümer verhandelt werden.

 

Entfernen von Nestern des Eichenprozessionsspinners mittels Seilklettertechnik

Nest entfernen - EichenprozessionsspinnerEPS-Einsatz für das Team von alles-seil.de. An mehreren Standorten im Stadtgebiet Stuttgart wurden Nester des Eichenprozessionsspinners mittels Seilklettertechnik abgesaugt. Gemäß den Regeln des Gesundheitsschutzes müssen die ausführenden Fachkräfte hierzu Vollschutz (Schutzmaske, Schutzanzug, Handschuhe) tragen. Die Nester und Brennhaare werden dann mittels Spezialsauger (Schutzklasse H / “Asbestsauger”) abgesaugt oder mittels Spezialkleber und Tüten abgesammelt. Die landläufige Meinung, solche Nester könnten “abgeflammt” werden ist falsch. Diese häufig auch von Feuerwehren eingesetzte Methode entspricht nicht dem Stand der Technik, da durch die Thermik die Brennhaare überall verteilt werden und die Gesundheitsgefahr hierdurch noch vergrößert wird! Überlassen Sie solche Arbeiten besser einer Fachfirma.

 

Serie: Untersuchungsmethoden an Bäumen – Bohrwiderstandsmessung

Neben dem Schallimpulstomographen Arbotom von der Firma Rinntech in Heidelberg verwenden wir auch einen Resistographen.

Dieser findet bei der Detektion von Fäulen und Rissen an Bäume seine Anwendung. Der Resistograph lässt sich auch an Stellen des Baumes anwenden, die mit dem Arbotom nicht erreichbar sind. So lässt sich geschädigtes Holz aufspüren, das zum Beispiel im Stammfußbereich ausgebildet ist. Außerdem kann der Resistographen auch mittels Seilklettertechnik mit in den Baum genommen werden, um höherliegende Schäden zu untersuchen. Dies ist beim Arbotom eher eingeschränkt möglich.

Der Resistograph liefert Bohrwiderstandswerte. Einfach gesagt lässt sich geschädigtes Holz leichter mit einem Bohrer durchdringen als gesundes Holz. Die Bohrnadel hat einen Durchmesser von lediglich 3mm, die Elektronik des Gerätes misst diesen Bohrwiderstand.

Die verwendete Software liefert am PC Bohrwiderstandskurven. Aus diesen ist der Bohrwiderstand des Holzes ablesbar. So werden Fäulen, Risse, Jahresringe u. ä. sichtbar. Je nach Schädigungsgrad und der Verteilung der geschädigten Bereiche im Baum können wir aufgrund der Messwerte Maßnahmen empfehlen um den Baum verkehrssicher zu machen oder um zu entscheiden, wann ein Baum gefällt werden muss.

Fast immer kommt bei Baumuntersuchungen eine Kombination aus verschiedenen Untersuchungsmethoden zum Einsatz, um ein ganzheitliches Bild über den Zustand des Baumes zu bekommen. Zuerst wird eine visuelle Baumkontrolle durchgeführt. Anhand dieser kann entschieden werden, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind. Sollten weitere technische Untersuchungsmaßnahmen von Nöten sein, so kommen die hier beschriebene Bohrwiderstandsmessung, die Schallimpulstompgraphie oder der Zugversuch zum Einsatz.

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Artenschutz in der Baum- und Gehölzpflege

ArtenschutzVorsicht Strafe! Wer Bäume und Gehölze schneidet, muss ganzjährig den Artenschutz im Hinterkopf haben. Sei es nun der Baumbesitzer selbst oder ein beauftragter Baumpfleger: Bei größeren Eingriffen oder gar Fällungen gilt es, das Bundesnaturschutzgesetz, das die Belange des Artenschutzes regelt, zu beachten. Wer das nicht tut – ob wissentlich oder unwissentlich – muss mit teils empfindlichen Strafen rechnen.

Vor allem ältere Bäume dienen den unterschiedlichsten Tierarten als Heimat. Lebensraum oder sogenannte Habitatstrukturen können zum Beispiel Höhlungen oder Totholzäste sein. Auch Baumpilze oder Krankheiten stellen nicht unbedingt eine unmittelbare Gefahr dar. Befallene oder kranke Bäume können auch als Lebensraum dienen – vor allem wenn sich dort Baumhöhlen oder Borkenplatten befinden. Sie sollten deshalb nur gefällt oder stark beschnitten werden, wenn die Verkehrssicherheit anderenfalls nicht mehr gewährleistet ist. Lässt man solche Bäume stehen, ist natürlich eine regelmäßige Baumkontrolle unabdingbar.

Zwischen dem 1. März und dem 30. September gelten alljährlich bundesweit Fäll- und Schnittverbot für Bäume- und Gehölze nach Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Damit sollen heimische Tierarten geschützt werden, denn Anfang März beginnt für viele Tiere die Brutzeit. Häufig wird dabei jedoch übersehen, dass die Regelungen und Vorschriften rund um den Artenschutz nicht auf diesen Zeitraum beschränkt sind: Sie gelten das ganze Jahr über (§ 44 BNatSchG). Denn bei baumpflegerischen Maßnahmen besteht immer die Gefahr, die Lebensräume von Vögeln, Fledermäusen, seltenen Tieren oder Insekten empfindlich zu stören. Im Gegensatz zu den Verboten zwischen März und Oktober ist der Artenschutz außerdem nicht auf bestimmte Flächen beschränkt, sondern betrifft jeden Baum – ob er nun im Garten, im Park oder an der Straße wächst.

Wenn Sie also größere Schnittmaßnahmen an Ihren Hecken, Bäumen oder anderen Gehölzen planen, legen Sie nicht einfach blind los. Denn wer die Artenschutz-Vorschriften nicht beachtet – sei es nun absichtlich oder unabsichtlich – dem drohen hohe Geldbußen. Wird mehrfach gegen die Regelungen verstoßen, riskieren diese Wiederholungstäter sogar eine Freiheitsstrafe. Einen Fachmann, der Ihre Bäume auch auf artenschutzrechtliche Belange hin untersucht, haben Sie schon gefunden: Als geprüfte Sachkundige für Baum- und Habitatstrukturen führen wir vor jedem Eingriff eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durch. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

 

Baumkontrolle auf dem Gelände eines großen Klinikums

Im Zuge der Verkehrssicherungspflicht wurden auf dem Gelände eines großen Klinikums 93 Bäume mittels ArboTag individuell gekennzeichnet, eine visuelle Baumkontrolle durchgeführt und anschließend alle Bäume in einem digitalen Baumkataster mit GIS (Grafischem Informationssystem) erfasst und dokumentiert. Bei einigen Bäumen sind Pflegemaßnahmen wie z.B. die Kronenpflege und Totholzentfernung nach ZTV-Baumpflege durchzuführen. Nicht nur in Kliniken und Kindergärten, sondern in allen Bereichen mit Publikumsverkehr (Bäume in Parks, an Straßen, in Gärten, an Gehwegen, auf Firmengeländen, in Privatgärten,…) sind jährliche Baumkontrollen gemäß Rechtsprechung erforderlich. Nur so können Probleme am Baum rechtzeitig erkannt, Gefahren beseitigt, Sach- und Personenschäden verhindert und sichere und schöne Baumbestände erhalten werden.

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Baumpflegearbeiten an einem Naturdenkmal und verschiedenen anderen Bäumen

Baumpflege NaturdenkmalZum Ende des Februars haben wir an einer großen Linde (Naturdenkmal) eine Behandlung der gekappten Krone gemäß ZTV-Baumpflege durchgeführt. Außerdem wurden verschiedene Bäume bei Privatkunden gepflegt und gefällt. Mit unserem “neuen” LKW Marke Steyr (mit Kran, Dreiseitenkipper, usw.) sind wir nun in der Lage bis zu 6 Kubikmeter Hackschnitzel zu laden. Die Hackschnitzel werden von unserem eigenen Schliesing-Häcksler produziert und direkt auf die Ladefläche verbracht. Somit ist dieses wendige Gespann die ideale Kombination für alle kleineren und größeren Baumpflege-, Häcksel- und Baumfällarbeiten. Für das Verbringen der Wurzelfräse in Gärten oder den Transport von Pflanzerde in BigBags ist der Kran eine sehr angenehme Hilfe.

 

Verkehrssicherungspflicht – Bei einem Schaden haftet der Baumeigentümer

FLL ZertifizierungGroße Bäume sind schön und zieren jedes Grundstück. Der “kleine” Baum von damals ist aber inzwischen in die Jahre gekommen, wurde nie oder nur selten gepflegt. Jetzt gefährden Totholz und Bruchäste Sie, ihre Familie oder Dritte! Äste schlagen bei jedem Windhauch gegen das Dach des Nachbarn und beschädigen es! Die Wurzeln zerstören die Isolierung ihres Kellers. Faulstellen, Spechtlöcher oder Pilze gefährden die Bruchsicherheit Ihres Baumes. Als Grundstückseigentümer haben Sie die Verkehrssicherungspflicht! Sie haften für alle Schäden, die durch Ihren Baum verursacht werden! Egal ob Sach- oder noch schlimmer Personenschäden. Dann ist es gut, wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich dieser Pflicht bewusst waren und eine Baumkontrolle haben durchführen lassen oder entsprechende baumpflegerische Maßnahmen veranlasst haben.

Und genau da kommen wir ins Spiel!

Unsere Leistungen im Bereich Baumpflege:

  • Fachliche Inaugenscheinnahme Ihres Baumes bzw. Baumbestandes, schon allein für die Angebotserstellung
  • Erstellung von Gutachten über die Verkehrssicherheit, Durchführung der vorgeschriebenen Baumkontrolle gemäß §823 BGB (Schadensersatzpflicht) als FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, falls nötig eingehende technische Untersuchung Ihres Baumes mittels eigener, hochsensibler Messgeräte
  • Ökologische Einschätzungen und artenschutzrechtliche Vorprüfungen gemäß Bundesnaturschutzgesetz
  • Fachgerechte Baumpflege gemäß ZTV Baumpflege (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege)
  • Totholzentfernung, Kronenpflege und Kroneneinkürzungen mittels Seilklettertechnik (SKT) oder Hubarbeitsbühne
  • Kronensicherungsmaßnahmen und Einbau von Kronensicherungen
  • Fällung von Bäumen als letzte Maßnahme, auch an schwierigen Stellen mittels Seilklettertechnik oder Hubarbeitsbühne
  • Häckseln des Schnittgutes mittels eigenem Häcksler, Entsorgen des Häckselgutes und Starkholzes
  • Herausfräsen von lästigen Wurzelstumpen mittels eigener Wurzelfräse

Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich!

 

Absaugen von Nestern des Eichenprozessionsspinners

nest-entfernen-eichenprozessionsspinnerEPS-Einsatz für das Team von alles-seil.de. An mehreren Standorten wurden Nester des Eichenprozessionsspinners mittels Seilklettertechnik abgesaugt. Gemäß den Regeln des Gesundheitsschutzes müssen die ausführenden Fachkräfte hierzu Vollschutz (Schutzmaske, Schutzanzug, Handschuhe) tragen. Die Nester und Brennhaare werden dann mittels Spezialsauger (Schutzklasse H / “Asbestsauger”) abgesaugt. Die landläufige Meinung, solche Nester könnten “abgeflammt” werden ist falsch. Diese häufig auch von Feuerwehren eingesetzte Methode entspricht nicht dem Stand der Technik, da durch die Thermik die Brennhaare überall verteilt werden und die Gesundheitsgefahr hierdurch noch vergrößert wird! Überlassen Sie solche Arbeiten besser einer Fachfirma.

 

Geprüfter Sachkundiger für Baum-Habitatstrukturen

Sachkundiger für BaumhabitatstrukturenDas Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) macht strenge Vorschriften was den Artenschutz angeht. Wer Bäume pflegt oder fällt muss sich auskennen! Wer Tiere im Baum stört (Fledermäuse, Insekten, Vögel, usw.) kann mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. In einem 3,5-tägigen Kurs mit Prüfung unter Supervision des BUND haben wir alle rechtlichen Grundlagen sowie das Verhalten und die Vorgehensweise in artenschutzrechtlichen Belangen gelernt und die Prüfung mit Erfolg abgelegt. Wir sind als ” Geprüfte Sachkundige für Baum-Habitatstrukturen” nun befähigt Bäume auf den Artenschutz hin zu untersuchen und eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung durchzuführen. Bei Bedarf arbeiten wir natürlich direkt mit der Naturschutzbehörde zusammen und vermitteln Biologen und Gutachter.

Mitglied im Fachverband geprüfter Baumpfleger

fachverband-baumpflegeWir sind Mitglied im Fachverband geprüfter Baumpfleger! In diesen Fachverband werden nur Mitglieder aufgenommen, die eine umfangreiche fachliche Ausbildung im Bereich Baumpflege nachweisen können. Die Mitglieder bilden sich regelmäßig nach dem Stand der Technik fort und haben umfangreiche Erfahrung im Bereich Baumpflege. Für Sie als Kunde oder Auftraggeber bedeutet das einen kompetenten Ansprechpartner zu haben und sich auf eine fachliche Ausführung verlassen zu können!